Niemand begeht einen größeren Fehler als jemand,

der nichts tut, 
nur weil er meint,

wenig tun zu können. 


Hippokrates 




 

 

Respekt, Wertschätzung & Unterstützung sind Werte, die in unserem Leben eine hohe Priorität einnehmen. Als wir den Spendenaufruf eines, an Leukämie erkrankten Bekannten erhielten, waren wir wirklich sehr geschockt und möchten natürlich auch hier helfen, zumindest den Aufruf zur Stammzellentypisierung weiter zu verbreiten. Wir haben uns auch testen lassen und wir hoffen, dass auch Sie den Mut und die Zeit haben, um Andreas oder anderen schwerst erkrankten Menschen zu helfen...

Hilfe für einen leukämieerkrankten guten Bekannten
Spendenaufruf.pdf
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Mai 2012 Mai 2012

Herzlich Willkommen

Wir freuen uns, dass Sie uns in den Weiten des WorldWideWeb gefunden haben, und möchten Sie in unsere kleine Welt der Tiere entführen.

Die Verbreitung und Auseinandersetzung mit dem Gedanken des Tierschutzes ist uns sehr wichtig, Respekt und Wertschätzung gegenüber der Natur & Umwelt eine elementare Lebenseinstellung. Wenn wir zusätzlich noch dafür sorgen können, dass Fellnasen eine zweite Chance auf eine tierliebe Familie bekommen, dann sind wir glücklich... Tierschutz fängt im Kleinen an !

Lassen Sie uns gemeinsam unsere Welt friedlicher, respektvoller und liebenswerter gestalten; ohne unseren Tieren wäre dieses Leben nur halb so lebenswert.

Viel Spass in unserer Laimer Kleintierwelt

Ein Wechsel des Blickwinkels hilft .... Ein Wechsel des Blickwinkels hilft ....

Seesterne retten

 

Eines Nachts kam ein furchtbarer Sturm am Meer auf. Der Sturmt tobte stundenlang und meterhohe Wellen des Meers brachen sich gewaltig am Strand.

Bis zum Morgen ließ das Unwetter langsam nach und der Himmel klarte sich wieder auf. Am weiten Strand lagen jedoch unzählige Seesternen, die vom Sturm an den Strand geworfen waren.

Ein kleiner Junge lief am Strand entlang und nahm sehr behutsam Seestern für Seestern in seine Hand. Vorsichtig warf er sie wieder ins Meer zurück.

Da kam ein alter Mann am Strand entlang. Er sah den Jungen an und sprach: "Ach lass das doch, du kannst ja doch nicht alle retten."

Der kleine Junge schaute den alten Mann an und sagte: "Vielleicht kann ich nicht alle retten. Aber für den einen verändert sich die ganze Welt!"
Und er warf den nächsten Seestern behutsam zurück ins Wasser.

(aus "Entdecke dein Gehirn", Porter)



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Tierschutzgesetz



Grundsatz

§ 1 

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.


Tierhaltung

§ 2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.





Rechtslage:

Beim Aussetzen eines Tieres wird gegen den §3, Nr.3 TierSchG verstoßen: „Es ist verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen“.

 

Für den Verstoß gegen den §3, sieht das TierSchG folgende Straf- und Bußgeldvorschriften vor: §17, Nr.2a,b „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen und Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“ und

 

§18, Abs.1, Nr.4 i.V.m. §18, Abs.3 „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot nach §3 zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1….mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 € , in den übrigen Fällen… geahndet werden“.

 

Leider sieht das TierSchG kein Strafmaß beim „Versuch“ ein Wirbeltier zu töten vor. Derzeit wird aber das TierSchG überarbeitet. Der Tierschutzverein München e.V. unterstützt und begrüßt die Initiative einiger Juristen diese Gesetzeslücke zu füllen, ausdrücklich.





Quelle: Facebookmitglied Linda Duchesne Quelle: Facebookmitglied Linda Duchesne

Unterschriftenliste: Katzenschutzverordnung www.tierschutzverein-muenchen.de

Nur eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht kann Katzenelend eindämmen

Mittlerweile, so wird geschätzt, streifen zwei Millionen verwilderte Samtpfoten in Deutschland durch Parks, Industriebrachen, Hinterhöfe und vor allem ländliche Gebiete. Unkastrierte Katzen werden immer wieder ausgesetzt, verwildern und vermehren sich unkontrolliert.

Geht man davon aus, dass ein Katzenpaar im Jahr zwei- bis dreimal jeweils sechs Junge bekommen und davon drei Katzenwelpen überleben, wären das in zehn Jahren über 80 Millionen Kätzchen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Obwohl das Leben auf den Straßen sehr hart ist, die Streunerkatzen ständig von

Hunger, Krankheit und Straßenverkehr bedroht sind, überleben viele. Würden Tierhalter ihre Katzen kastrieren lassen, würde es dieses Elend nicht geben.


Die Stadt München und die Umlandgemeinden verlassen sich auf das Engagement von Tierfreunden und dem Tierschutzverein sich um die streunenden Tiere zu kümmern. Die verwilderten Stubentiger müssen eingefangen, kastriert, medizinisch versorgt und gechipt werden.


Wichtig wäre es deshalb, dass München und seine Umlandgemeinden eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen erlässt. Nur beides zusammen, kastrierte und gekennzeichnete Freigänger- und Streunerkatzen können letztendlich den Bestand wildlebender Katzen regulieren und auf lange Sicht die Population minimieren.





www.tierschutzverein-muenchen.de

 

 

Man kann nicht allen helfen "

sagt der Engherzige und hilft keinem. 


Marie von Ebner-Eschenbach